HAUSHALTSAUSSCHUSS STIMMT VERKAUF DES JHQ-GELÄNDES ZU

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch dem Verkauf des für die geplante Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige vorgesehenen Geländeteils des ehemaligen Joint Headquarters (JHQ) in Mönchengladbach an das Land Nordrhein-Westfalen zugestimmt. Damit ist eine entscheidende Voraussetzung für den Verkauf erfüllt. Der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU) hatte sich gegenüber dem Bund dafür eingesetzt, dass die notwendige Zustimmung erteilt wird.
„Ich begrüße ausdrücklich, dass der Haushaltsausschuss jetzt zugestimmt hat. Damit ist endlich die letzte noch fehlende Voraussetzung für den Verkauf erfüllt. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass der Bund hier den Weg freimacht. Die geplante Einrichtung ist für Nordrhein-Westfalen wichtig, um ausreisepflichtige Personen unterbringen und Rückführungen konsequenter umsetzen zu können“, erklärt Krings.
Die Zustimmung des Haushaltsausschusses war erforderlich, damit die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) den betreffenden Teil des bislang bundeseigenen JHQ-Geländes an das Land Nordrhein-Westfalen verkaufen kann. Das Bundesfinanzministerium hatte in seiner Antwort auf eine Anfrage von Krings auf die noch ausstehende Zustimmung des Haushaltsausschusses hingewiesen. Diese Hürde ist nun genommen.
Krings betont die Bedeutung der Einrichtung für eine funktionierende Rückführungspolitik: „Wer geltendes Aufenthaltsrecht durchsetzen will, braucht nicht nur klare gesetzliche Regeln, sondern auch die notwendigen Voraussetzungen für ihre Umsetzung. Dazu gehören ausreichende Unterbringungsmöglichkeiten für Menschen, die ausreisepflichtig sind, aber nicht freiwillig ausreisen. Eine solche Einrichtung ist deshalb nicht nur für das Land Nordrhein-Westfalen von erheblicher Bedeutung, sondern auch für die ganze Republik.“
Mit der Zustimmung des Ausschusses ist die erforderliche parlamentarische Voraussetzung für den Verkauf erfüllt. Die weiteren Schritte zur Umsetzung des Vorhabens liegen nun bei den zuständigen Stellen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen.










